Sorgfaltspflichtengesetz

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Das Sorgfaltspflichtengesetz, auch als Lieferkettengesetz bekannt, soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard ("due diligence standard") der VN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.

Der Entwurf enthält behördliche Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

(https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html)

 

Für wen ist das interessant?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt zunächst ab 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Im zweiten Schritt ab 01.01.2024 erweitert sich die Gültigkeit auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. 

Da die betroffenen Unternehmen aber sowohl unmittelbare als auch mittelbare Lieferanten in die Auswertung einbeziehen müssen, werden entsprechende Anforderungen auch auf kleine und mittelständische Unternehmen, die Großunternehmen beliefern, mit der Einführung des Gesetzes zukommen (z. B. mittelständische Lieferanten des LEH oder Discount). Die Auswirkungen dieser Gesetzgebung werden daher sehr viel schneller als im Gesetzestext ausgewiesen auch KMU betreffen!

 

Beugen Sie vor!

Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgabe! Pragmatisch und nachvollziehbar!

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement

Vorwort zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex
VON DR. ANGELA MERKEL

"Nachhaltigkeit ist ebenso fordernd wie gewinnbringend. Diese Einsicht und Überzeugung leitete die Staaten der Vereinten Nationen bei der Erar­beitung und Verabschiedung der Agenda 2030. Sie dokumentiert unsere gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. 17 ambitio­nierte Ziele definieren wesentliche Voraussetzungen dafür, dass heutige und kommende Generationen weltweit ein Leben in Würde führen können. ..."

"... Immer mehr Kon­sumenten bevorzugen Produkte, die sozial verantwortlich und umwelt­schonend hergestellt wurden. Immer mehr Investoren interessieren sich für Anlagen in nachhaltigen Projekten. Immer mehr Unternehmen sehen in einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ihre Chance, mit Innovationen auf den Märkten zu überzeugen. ..."

"... Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ... ein freiwilliges Instrument. Die Bundesregierung unterstützt aber die verbreitete Anwendung dieses Transparenzstandards, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wir ver­stehen Nachhaltigkeit als Gemeinschaftswerk, das sich für alle bezahlt macht. Denn Nachhaltigkeit ist eine Frage der ökonomischen Vernunft, der ökologischen Notwendigkeit und des sozialen Selbstverständnisses. Daher lade ich jedes Unternehmen dazu ein, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und die Chancen nachhaltigen Wirtschaftens noch besser zu nutzen. "

 

Nachhaltig wirtschaften - wir von JRG-Beratung unterstützen Sie 

Traditionell unterwerfen wir unser wirtschaftliches Handeln im Wesentlichen wirtschaftlich-ökonomischen Kriterien (https://de.wikipedia.org/wiki/John_Maynard_Keynes). 

Die Verantwortung, die wir im Heute für uns und alle auf dieser Welt lebenden Menschen, aber insbesondere für zukünftige Generationen haben, sollte in ihrer Wahrnehmung dazu führen, dass Unternehmen für sich, den Unternehmer, die Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner nicht nur für ihr finanzielles, sondern auch ihr soziales und ökologisches Handeln Rechenschaft ablegen und ihr Tun einer permanenten Überprüfung und Verbesserung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens unterziehen. 

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung ein Instrument geschaffen, dass es allen Unternehmen - also nicht nur den CSR-berichtspflichtigen Großunternehmen, sondern gerade auch Klein- und mittelständischen Unternehmen - einfach und skalierbar ermöglicht, einen stufenweisen Fahrplan für die Steigerung der eigenen Nachhaltigkeit im jeweiligen Kerngeschäft zu erstellen, dementsprechend Nachhaltigkeit zu managen und im Rahmen international gültiger Berichtsformen für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu kommunizieren.
 

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Beitrag zur "Rettung der Welt" zu leisten. Sprechen Sie uns an!